Rechtsprechung
BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1962,5296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Kriegsschadenrente - Zugehörigkeit der Tochter zum elterlichen Haushalt - Bewertung des eigenen Rückkehrwillens des Kindes bei geistiger Erkrankung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 26.11.1959 - IV/1-152/56
- BVerwG, 17.11.1960 - IV B 26.60
- BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 27.09.1957 - IV C 240.55
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Der Grundsatz, wonach kriegsbedingte Umstände, soweit sie nicht ausdrücklich vom Gesetzgeber berücksichtigt werden, sich im Lastenausgleichsrecht nicht nachteilig für den Betroffenen auswirken, ist vom erkennenden Senat wiederholt ausgesprochen worden (BVerwG IV C 240.55 in RLA 1957, 365). - BVerwG, 04.12.1956 - IV C 123.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Der erkennende Senat hat aber auch ein wegen angeborenen Schwachsinns in einer Anstalt untergebrachtes Kind, das der mütterlichen Betreuung kaum mehr zugänglich war, solange als haushaltszugehörig angesehen, wie noch eine Besserung und die Rückführung in den mütterlichen Haushalt in Frage kam (BVerwG IV C 3.56 in RLA 1957, 172). - BVerwG, 09.11.1957 - III B 48.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Der Senat hat hierzu die Ansicht vertreten, daß ein vom Haushalt der Mutter auch schon seit Jahren abwesendes Kind solange als zum Haushalt gehörig anzusehen ist, wie die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr in den Haushalt noch besteht (BVerwG IV C 256.57 in MDR 1958, 60).
- BVerwG, 27.09.1957 - IV C 332.56
Feststellung der dauernden Erwerbsfähigkeit - LAG § 265
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Die Rechtsprechung hat sich hierzu auf den Standpunkt gestellt, daß eine dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits dann vorliegt, wenn sie voraussichtlich jedenfalls für ein Jahr besteht und in absehbarer Zeit nicht behoben werden kann (BVerwG III B 192.55 in ZLA 1957, 121; BVerwG IV C 332.56 in ZLA 1958, 39; BVerwG III C 174.56 in ZLA 1958, 205), wobei der Zeitraum von einem Jahr für die Auslegung von § 265 LAG zugunsten des Geschädigten angenommen worden ist. - BVerwG, 13.02.1958 - III C 174.56
Soforthilferecht - Lastenausgleich - Erwerbsunfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Die Rechtsprechung hat sich hierzu auf den Standpunkt gestellt, daß eine dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits dann vorliegt, wenn sie voraussichtlich jedenfalls für ein Jahr besteht und in absehbarer Zeit nicht behoben werden kann (BVerwG III B 192.55 in ZLA 1957, 121; BVerwG IV C 332.56 in ZLA 1958, 39; BVerwG III C 174.56 in ZLA 1958, 205), wobei der Zeitraum von einem Jahr für die Auslegung von § 265 LAG zugunsten des Geschädigten angenommen worden ist. - BVerwG, 31.01.1957 - III B 192.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Die Rechtsprechung hat sich hierzu auf den Standpunkt gestellt, daß eine dauernde Erwerbsunfähigkeit bereits dann vorliegt, wenn sie voraussichtlich jedenfalls für ein Jahr besteht und in absehbarer Zeit nicht behoben werden kann (BVerwG III B 192.55 in ZLA 1957, 121; BVerwG IV C 332.56 in ZLA 1958, 39; BVerwG III C 174.56 in ZLA 1958, 205), wobei der Zeitraum von einem Jahr für die Auslegung von § 265 LAG zugunsten des Geschädigten angenommen worden ist. - BVerwG, 03.02.1961 - IV C 72.60
Entschädigungsfähigkeit des Verlustes von Betriebsvermögen eines vorübergehend …
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Bei der Beurteilung des Begriffes Betriebsvermögen im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 LAG hat sich der erkennende Senat auf den Standpunkt gestellt, daß eine vorübergehende Stillegung eines Betriebes, die einem Vermögen nicht den Charakter des Betriebsvermögens nehmen kann, dann vorliegt, wenn der Betriebsinhaber den festen Willen und aller Voraussicht nach auch die Möglichkeit hatte, den früheren Betrieb zu einem bestimmten Zeitpunkt wieder zu eröffnen (BVerwG IV C 72.60 in ZLA 1961, 214). - BVerwG, 29.08.1958 - IV C 431.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Diesen Gedanken hatte der Senat auch bereits zugrunde gelegt, als es um die Anerkennung der Existenzgrundlage im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG ging (BVerwG IV C 179.56 in ZLA 1959, 41). - BVerwG, 05.02.1957 - IV C 15.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Die vorliegende Entscheidung liegt auch im Sinne des Urteile BVerwG IV C 15.57 (ZLA 1961, 296). - BVerwG, 29.08.1958 - IV C 179.56
Auszug aus BVerwG, 26.01.1962 - IV C 4.61
Diesen Gedanken hatte der Senat auch bereits zugrunde gelegt, als es um die Anerkennung der Existenzgrundlage im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG ging (BVerwG IV C 179.56 in ZLA 1959, 41). - BVerwG, 25.01.1957 - IV C 221.55